
Das Mittlere Toggenburg ist eine «Ausgleichsgemeinde»
Ebenso wichtig wie das Bauprojekt selbst ist sein Finanzierungsmodell. Dabei ist wesentlich, dass die Kirchgemeinde Mittleres Toggenburg eine sogenannte «Ausgleichsgemeinde» ist. Das bedeutet, dass sie für ihr Budget Gelder aus dem Finanzausgleich bekommt. Der Finanzausgleich ist Geld aus dem Staatshaushalt, den die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen als öffentlich-rechtliche Körperschaft proportional zum Steueraufkommen der juristischen Personen erhält. So will das der Gesetzgeber, und so hat er das im kantonalen Steuergesetz festgelegt.
Für die Umsetzung hat die Kirche ein Reglement über den Finanzausgleich. Darin heisst es als Grundsatz: «Beitragsberechtigt sind die Kirchgemeinden, deren Finanzbedarf trotz hohem Kirchensteuerfuss nicht durch die ordentlichen Steuern gedeckt werden kann.» Dazu gehört das Mittlere Toggenburg. Das bedeutet: Das Budget der Kirchgemeinde wird mit Geldern aus dem Finanzausgleich bestritten. Dies gilt sowohl aktuell für den laufenden Betrieb wie auch für ein Bauprojekt.
Finanzierung über das laufende Budget mit Geldern aus dem Finanzausgleich
Ein solch grosses Projekt braucht die enge Abstimmung mit der Kantonalkirche. Daher sind wir mit ihren Vertretern von Anfang an im Gespräch. Die Sanierung und Nutzungserweiterung wird durch Gelder aus dem Finanzausgleich im laufenden Budget mit einer entsprechenden Abschreibungsdauer ermöglicht.
Aufstockung des Eigenkapitals durch Hausverkauf
Zugleich dürfte es sich laut Kantonalkirche nahelegen, sich von einem Gebäude zu trennen, das man aufgrund des Annexbaus nicht mehr braucht. Das wäre in unserem Fall das Haus zum Brunnen. Der Erlös würde in die Eigenkapitalmittel fliessen, beispielsweise für den künftigen Gebäudeunterhalt. Für das Bauprojekt würde er nicht gebraucht.
Keine Steuerfusserhöhung, keine Einschränkungen beim kirchlichen Leben
Der Steuerfuss verändert sich durch das Bauprojekt nicht. Denn dieser ist bei Ausgleichsgemeinden durch das Ausgleichsreglement festgelegt. Der Finanzausgleich ermöglicht es, dass das kirchliche Leben im selben Rahmen wie jetzt weitergeht. Es gibt weder Einsparungen noch Verzichte.
Teil der Ausarbeitung des Bauprojekts sind auch seine Kosten. Die Kirchenvorsteherschaft wird im Zusammenhang mit der Abstimmung über den Ausführungskredit detailliert darüber informieren.
