
Wichtige Fragen & Antworten zum neuen Schuljahr 2025/26
1. Wie ist der Religionsunterricht an der Oberstufe organisiert?
Der ökumenische Religionsunterricht (RU) in der 3. Oberstufe fällt weiterhin weg. Hingegen findet der ökumenische RU in der 1. und 2. Oberstufe wie bisher statt. Der Unterricht wird von reformierten Lehrpersonen erteilt. Erneut können die SchülerInnen der 2. Oberstufe wählen zwischen dem schulischen und dem ausserschulischen Unterricht wählen. Der ausserschulische Unterricht findet an cirka neun Halbtagen jeweils mittwochs und samstags statt. Das ausserschulische Angebot wird nur bei einer Mindestanzahl von sechs SchülerInnen durchgeführt.
2. Was sind die Voraussetzungen für die Konfirmation?
Der Besuch des RU in der 1. und 2. Oberstufe ist ein Teil des Konfirmationswegs und somit eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum Konfirmationsjahr. Ebenso ist die Teilnahme an Erlebnisprogrammen und Konf.-Modulen im Pfefferstern in der 1. und 2. OS eine Voraussetzung für den Konfirmationsweg in der 3. OS.
3. Ist für den Besuch des RU an der Oberstufe eine Anmeldung erforderlich?
Nein. Alle reformierten SchülerInnen in der 6. Klasse sind automatisch für den Religionsunterricht an der Oberstufe angemeldet.
4. Müssen Eltern ihre Kinder für den Religionsunterricht an der Primarstufe anmelden?
Nein. Für den Besuch des Religionsunterrichts in den Klassen 1 – 6 ist keine Anmeldung für evang.-ref. und röm.-kath. Kinder erforderlich, denn sie gelten automatisch als angemeldet. Nicht- bzw. anderskonfessionelle Kinder sollten von ihren Eltern angemeldet werden. An die Eltern der Kinder im 2. Kindergartenjahr wird jedes Jahr ein Informationsbrief verschickt.
5. In welchen Klassen der Primarstufe wird Religionsunterricht (RU) angeboten?
Der RU wird in der 1. sowie in der 3. bis 6. Klasse als einstündiges und in der 2. Klasse als zweistündiges Unterrichtsfach angeboten. Der RU ist ein ordentliches Fach auf der Lektionentafel des St. Galler Volksschullehrplans und ist auf SchülerInnen mit evang.-reformierter oder röm.-katholischer Konfession zugeschnitten. Jedoch steht die Teilnahme am Unterricht auch anderskonfessionellen und nicht-konfessionsgebundenen SchülerInnen offen. Die kirchlichen Lehrpersonen orientieren sich weiterhin am 2017 eingeführten Lehrplan RU, welcher somit seine Gültigkeit behält.
6. Gibt es im Fach RU Noten?
Nein. Denn die Kirchen haben entschieden, dass der Religionsunterricht nicht benotet werden soll.
7. Was bedeutet die Bezeichnung «Zyklus“?
Mit dem Lehrplan Volksschule hat der Kanton St. Gallen die neuen Zyklusbezeichnungen aus dem Lehrplan 21 übernommen. Zugleich bleibt die bisherige Klassenzählung erhalten. Hier die Übersicht über die Klassen und Zyklen:
1. Zyklus | 1. Kindergarten | Kein RU |
2. Kindergarten | Kein RU | |
1. Klasse (Primarstufe) | 1 Lektion RU | |
2. Klasse (Primarstufe) | 2 Lektionen RU |
2. Zyklus | 3. Klasse (Primarstufe) | 1 Lektion RU |
4. Klasse (Primarstufe) | 1 Lektion RU | |
5. Klasse (Primarstufe) | 1 Lektion RU | |
6. Klasse (Primarstufe) | 1 Lektion RU |
3. Zyklus | 1. Oberstufe | 1 Lektion RU |
2. Oberstufe | 1 Lektion RU | |
3. Oberstufe | Konfirmationsweg, kein RU |
8. Was bedeutet eigentlich «Lernort Kirche»?
Für die Klassen 1 und 2, 3 und 4 sowie 5 bis 6 wird pro Jahr ein erlebnispädagogischer Anlass in und um die Kirche herum durchgeführt. Für diese ausserschulischen Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Organisiert und durchgeführt werden diese Anlässe von Religionslehrpersonen.
9. Wer kann nähere Auskünfte erteilen und Fragen beantworten?
Lisbeth Vogl, Ressortverantwortliche RU, 071 988 60 18 oder lisbeth.vogl@ref-mtg.ch Sekretariat, 071 988 47 77 oder info@ref-mtg.ch